Ihr Augen Wahlarzt in Freistadt
Ein Wahlarzt ist ein niedergelassener Arzt, der keinen Vertrag mit der Krankenkasse hat.
Auf der Honorarnote – die in der Ordination beglichen wird – sind die erbrachten Leistungen angegeben.
Diese Honorarnote mit den Leistungen können Sie danach bei Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung und/oder Privatversicherung einreichen und bekommen dann einen Teilbetrag bzw. Vollbetrag bei Sonderklasse, zurückerstattet.
Rezepte von Wahlärzten werden von den Apotheken und Optikern im Regelfall wie Kassenrezepte behandelt.
Das Brillenrezept kann selbstverständlich bei den Krankenkassen eingereicht werden.
Sie können bar oder bequem mit Bankomatkarte zahlen.